Wozu dient ein Praktikum?

Für Schüler, Auszubildende und Studenten bieten Praktika eine gute Möglichkeit, in die Berufswelt hineinzuschnuppern, erste Erfahrungen zu sammeln, ihre Talente zu erproben und sich zu orientieren. Hinter der Bezeichnung "Praktikum" können sich jedoch verschiedene Rechtsverhältnisse verbergen. Grundsätzlich sind zwei Arten zu unterscheiden:

  1. Rechtsverhältnisse (Praktika), die nur zum Kennenlernen des Berufslebens dienen (z. B. während einer Schulausbildung oder im Rahmen eines Studiums). Die genauen Bestimmungen zur Ausgestaltung solcher Praktika ergeben sich aus der jeweiligen Ausbildungs- bzw. Studienordnung.

  2. Rechtsverhältnisse (Praktika), in denen nicht die Arbeitsleistung, sondern der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Vordergrund steht, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz handelt (siehe § 26 Berufsbildungsgesetz). Dies betrifft Praktika, die freiwillig und zusätzlich neben der Schule, der Ausbildung oder dem Studium absolviert werden, sowie Praktika von Personen, die eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben.

Für Schüler, Studenten und Auszubildende dürften in den meisten Fällen Praktika der ersten Kategorie und damit das entsprechende Rechtsverhältnis zum Tragen kommen.

Quelle:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/24456/intro__schueler__studierende__auszubildende.html